Einverständnis
Die Bezeichnungen Vertragspartner – Kunde – Besteller – Käufer – Verkäufer – Lieferant – Zusteller –
Letztverbraucher – Konsument – Unternehmer in allen unseren Geschäftstexten sind dem besseren
Verständnis der Texte zuliebe geschlechtsneutral zu betrachten und beziehen sich auch in dieser
Form auf beide Geschlechter.
Bitte lesen Sie die nachfolgenden rechtlichen Bestimmungen aufmerksam durch. Mit dem Zugriff auf
die Webseiten der Van Goethem Edelmetalle GmbH erklären Sie, dass Sie die
Verbraucherinformationen, Nutzungs- und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Van Goethem
Edelmetalle GmbH verstanden haben und diese im vollen Umfang ohne Ausnahme akzeptieren.
Sollten Sie eine oder mehrere Bestimmungen nicht verstanden haben oder nicht akzeptieren, bitten
wir Sie, die Webseiten der Van Goethem Edelmetalle GmbH zu verlassen.
Anbieterkennzeichnung:
Van Goethem Edelmetalle GmbH
Firmenbuch-Nummer FN 337501 a beim Handelsgericht Wien
Gesetzlicher Vertreter:
Van Goethem Edelmetalle GmbH, selbständig vertreten durch Christian Lechner.
Anschrift:
Wiedner Hauptstraße 100-102, 1050 Wien-Margareten
Telefon: +43 1 544 08 99 Telefax: +43 1 544 08 99 - 50.
eMail: info@vg-edelmetalle.com
Web: http://www.vg-edelmetalle.com
1. Datenschutzhinweis:
Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung, die Sie unter der Rubrik "Datenschutz" auf
https://shop.vg-edelmetalle.com/datenschutz/ einsehen können!
2. Geltungsbereich:
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (folglich „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen, Angebote, Ankäufe, Verkäufe sowie sonstige Handelsgeschäfte und Verträge betreffend den Handel mit Edelmetallen in Münz- und Barrenform, Münzprodukten und Edelmetallen in sonstigen Formen der Van Goethem Edelmetalle GmbH mit Sitz in Wien. Van Goethem Edelmetalle GmbH schließt Geschäfte nur auf Grundlage dieser AGB ab.
2.2 Anderslautende und/oder diesen AGB widersprechende Geschäftsbedingungen werden hiermit
gänzlich zurückgewiesen. Gegenbestätigungen und Hinweisen auf die Gültigkeit anderer
Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die AGB der Van Goethem
Edelmetalle GmbH gelten auch ohne neuerliche Vereinbarung für alle zukünftigen
Geschäftsbeziehungen. Die Anerkennung anderer Geschäftsbedingungen bedürfen der
ausdrücklichen Schriftform seitens der Van Goethem Edelmetalle GmbH.
2.3 Die Benutzung der Website der Van Goethem Edelmetalle GmbH bzw. deren Webshops sowie
anderer Plattformen der Van Goethem Edelmetalle GmbH im Internet unter anderen Bedingungen als
jenen, die in diesen AGB genannt werden, ist nicht möglich.
3. Widerruf und Hinweis auf den ausdrücklichen Ausschluss des Widerrufsrechts:
3.1 Bezugnehmend auf das Konsumentenschutzrecht im Fernabsatz (§ 18 Abs 1 Z 2 FAGG) besteht bei im Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen getätigten Geschäften kein Rücktrittsrecht, da der Vertrag die Lieferung und den Ankauf bzw. Verkauf von Waren zum Gegenstand hat, deren Preise auf dem Finanzmarkt durch den Unternehmer nicht beeinflussbaren Schwankungen innerhalb der Rücktrittsfrist unterliegen. Neben über den Webshop der Van Goethem Edelmetalle GmbH abgeschlossenen Geschäfte gilt diese Regelung auch für alle Abschlüsse via Fax und Mail.
4. Vertragsabschluss:
4.1 Die Verkaufs- und Ankaufspreise der Van Goethem Edelmetalle GmbH, insbesondere jene auf der
Webseite der Van Goethem Edelmetalle GmbH sind unverbindlich und freibleibend; Irrtum ist
ausdrücklich vorbehalten.
Der Kunde kauft und verkauft über die folgenden Kommunikationswege: via Mail, per Fax oder durch
Eingabe im Webshop der Van Goethem Edelmetalle GmbH.
4.2 Das Abschicken einer Bestellung, eines Kauf- oder Verkaufauftrages durch den Kunden stellt ein Angebot zum Vertragsabschluss durch den Kunden dar. Erst mit der elektronischen Bestätigung der Van Goethem Edelmetalle GmbH entsteht ein gültiger Vertrag. Die Bestätigung hat schriftlich zu erfolgen. Mündliche Vereinbarungen bedürfen stets einer schriftlichen Grundvereinbarung (Hauptvertrag). Bestätigungen werden nur gegeben und Geschäfte kommen nur dann zustande, wenn alle vom Kunden eingegebenen Daten richtig und wahrheitsgetreu sind, wenn der Lieferort innerhalb der Europäischen Union liegt und wenn durch die Van Goethem Edelmetalle GmbH kein Geschäftsverbot gegen den Kunden verhängt wurde.
4.3 Es gilt Lieferung gegen Vorkasse als vereinbart.
4.4 Es gilt stets der vom Kunden bestellte Artikel als geschuldet. Im Falle außerordentlicher
Marktumstände (Produktionsstopps, Streiks bei Produzenten oder Lieferanten, Krieg, Bürgerkrieg, Naturkatastrophen), die die Lieferung des bestellten Artikels unmöglich machen, wird die Van Goethem Edelmetalle GmbH dem Kunden die Lieferung eines qualitativ und preislich gleichwertigen Ersatz-Artikels anbieten. Der Kunde ist nicht zur Annahme des Ersatz-Artikels verpflichtet, sondern kann vom Vertrag zurücktreten.
4.5 Die Van Goethem Edelmetalle GmbH verzichtet auf Mindestauftragswerte.
4.6 Bei Bestellungen bleiben die Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungssumme, bei
Verzug inklusive allfälliger Verzugsgebühren, im Eigentum der Van Goethem Edelmetalle GmbH.
5. Preisgestaltung und Handelszeiten:
5.1 Die dem Kunden vor Bestellung angezeigten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen
Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer gelten als vereinbart. Die Produktpreise und Lieferkosten können nach
Auftragsvolumen variieren. Die Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer ändert sich nach dem Lieferort / Ort der
Leistungserstellung. Dies gilt soweit keine abweichenden Vereinbarungen vorliegen.
5.2 Es gelten die Handelszeiten der Van Goethem Edelmetalle GmbH. Diese ständige
Handelstätigkeit (24 Stunden täglich – ganzjährig – auch an Feiertagen) gilt für alle Geschäfte via Fax,
Mail oder unserer Internetplattform.
6. Geldwäschebestimmungen:
6.1 Es gelten die rechtlich anwendbaren Geldwäschebestimmungen als zwingende Grundlage jeder Geschäftsbeziehung der Van Goethem Edelmetalle GmbH. Der Geschäftspartner / Kunde anerkennt dies und ermächtigt Van Goethem Edelmetalle GmbH zur Abgabe aller damit verbundenen Meldungen und sonstigen Erklärungen. Demnach ist eine Identifizierung des Vertragspartners bei allen Bargeldgeschäften mit einem Wert ab Euro 10.000,00 (in Worten Euro zehntausend) und bei Überschreitung dieser Grenze bei scheinbar verbundenen Vorgängen erforderlich. Aus diesem Grunde verpflichtet sich der Geschäftspartner / Kunde zur Mitwirkung bei den im jeweils gebotenen Umfang notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung aller Bestimmungen.
7. Zahlungsbedingungen, Zahlungs- oder Lieferverzug, Gegenansprüche der Vertragsparteien:
7.1 Der auf der Auftrags-/Bestellbestätigung oder Rechnung ausgewiesene Rechnungsbetrag ist als
Vorauskasse direkt nach Erhalt ohne Abzüge durch den Vertragspartner zu begleichen. Zahlt der Kunde nicht binnen 3 Tagen, befindet er sich im Verzug und wird von der Van Goethem Edelmetalle GmbH gemahnt. Mit der Mahnung beginnt die Nachfrist für die Zahlung durch den Kunden zu laufen. Leistet der Kunde nicht binnen 5 Tagen ab Mahnung, ist die Van Goethem Edelmetalle GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Entsteht der Van Goethem Edelmetalle GmbH durch den Verzug des Kunden oder die endgültige Nichtzahlung durch den Kunden ein Schaden, so ist dieser Schaden bei Verschulden durch den Kunden zu ersetzen. Gemäß § 1298 ABGB wird das Verschulden vermutet.
Eingehende Zahlungen werden ungeachtet einer allfälligen Widmung durch den Käufer zunächst auf
allfällige Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf Kapital (ungesicherte Kapitalteile vor gesicherten,
ältere Kapitalteile vor jüngeren) angerechnet.
7.2 Begründet höhere Gewalt (Produktionsstopps, Streiks bei Produzenten oder Lieferanten, Krieg, Bürgerkrieg, Naturkatastrophen) die Nichteinhaltung von vereinbarten Lieferfristen für Ware, so verlängern sich diese um die Dauer der Behinderung durch die höhere Gewalt. Die jeweils andere Vertragspartei hat bei einer Überschreitung der ursprünglichen Lieferfrist um mehr als 14 Tage das Recht zum Vertragsrücktritt.
7.3 Van Goethem Edelmetalle GmbH liefert österreichweit binnen 48 Stunden nach Zahlungseingang
auf dem Geschäftskonto. Für Deutschland gelten maximal 72 Stunden. Für den Rest der Europäischen Union gilt eine Lieferzeit von maximal 96 Stunden. Die Van Goethem Edelmetalle GmbH ist bemüht, alle zugesagten Liefertermine stets einzuhalten. Kommt es zu einem Lieferverzug von mehr als 14 Tagen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Für Schäden aufgrund des Lieferverzugs haftet die Van Goethem Edelmetalle GmbH nur sofern sie ein Verschulden trifft, jedoch nicht bei leichter Fahrlässigkeit.
7.4 Jedweder Lieferverzug seitens der Van Goethem Edelmetalle GmbH hat keinerlei Auswirkung auf
die per Geschäftsabschluss vereinbarten Preise.
7.5 Die Van Goethem Edelmetalle GmbH unterhält weltweite Handelsbeziehungen. Sollte ein Lieferant
seinen vertraglichen Verpflichtungen der Van Goethem Edelmetalle GmbH gegenüber nicht
nachkommen, so kann der Kunde bei einem Lieferverzug von mehr als 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten.
7.6 Bei Verkäufen durch den Vertragspartner/Kunden (=Ankaufsgeschäften der Van Goethem
Edelmetalle GmbH) wird der vereinbarte Kaufpreis nach Erhalt und sorgfältiger Prüfung bei Echtheit
und wieder verwertbarem Zustand der Ware fällig und von der Van Goethem Edelmetalle GmbH
binnen 5 Werktagen nach Beendigung der positiven Prüfung überwiesen. Diese Frist entfällt
naturgemäß im Schaltergeschäft bei Barzahlung bzw. Sofortannahme der Ware durch die Van
Goethem Edelmetalle GmbH.
7.7 Sollten die Prüfergebnisse negativ ausfallen, d. h. Echtheit oder Verwertbarkeit sind nicht
gegeben, so steht der Van Goethem Edelmetalle GmbH ein Rücktritt vom Vertrag zu. In diesem Falle
hat der Kunde die Versandkosten zu tragen und wird gegebenenfalls schadenersatzpflichtig.
7.8 Anrechnungen und Aufrechnungen sind nur bei Gegenforderungen möglich, die im rechtlichen Zusammenhang mit Verbindlichkeiten des Kunden stehen, die gerichtlich festgestellt oder von der Van Goethem Edelmetalle GmbH anerkannt worden sind.
8. Lieferung, Gefahrenübergang:
8.1 Die Van Goethem Edelmetalle GmbH ist zur Durchführung von Teillieferungen berechtigt.
8.2 Bei Lieferungen an Letztverbraucher (Konsumenten) durch die Van Goethem Edelmetalle GmbH
geht die Gefahr des Verlustes und der Verschlechterung des Liefergegenstandes erst bei Übergabe
der Lieferungen an den Kunden auf diesen über.
8.3 Bei Lieferungen an Unternehmen durch die Van Goethem Edelmetalle GmbH geht die Gefahr in
jedem Fall bei Übergabe an den Transportunternehmer auf den Unternehmer über. Ferner geht auch
dann die Gefahr auf den Vertragspartner (den Unternehmer) über, wenn die Sendung unser Lager zum Zwecke des Transportes verlassen hat.
Bei Annahmeverzug – wie auch bei Abgabe- oder Lieferverzug - durch den Vertragspartner steht der
Van Goethem Edelmetalle GmbH die in Punkt 7.1 beschriebene Vorgangsweise frei zur Anwendung,
so dass auch hier nach einer Mahnung bzw. Aufforderung und einer angemessenen Nachfrist von 5 Tagen ab Mahnung bzw. Aufforderung die Vertragsauflösung erklärt sowie alle mit dieser Auflösung verbundenen Kosten (Lieferkosten, Benachrichtigungskosten, Versicherungskosten, vorprozessuale Kosten und insbesondere Gewinnentgang bzw. entstandene Verluste) vom Vertragspartner eingefordert werden können.
8.4 Die Auslieferung der Ware erfolgt im Falle der Vorauskasse nach Eingang des Rechnungsbetrages. Alle Lieferungen, aber auch alle Abholungen (bei Warenankauf durch die Van
Goethem Edelmetalle GmbH) erfolgen mittels Werttransportunternehmen und Wertpaketdiensten mit
der jeweiligen länder- und sachwertspezifischen Versicherungsdeckung. Der Zustell- bzw.
Abholzeitpunkt wird durch die Van Goethem Edelmetalle GmbH oder durch deren Logistikpartner in
Absprache mit dem Vertragspartner abgestimmt. Die Zeitfenster können pro Transport variieren. Der
Vertragspartner muss zum vereinbarten Zeitpunkt an der angegebenen / vereinbarten Liefer- bzw.
Abholadresse anwesend sein.
8.5 Bei Warenankauf und -verkauf durch die Van Goethem Edelmetalle GmbH versteht sich der jeweils aktuelle Geschäftssitz der Van Goethem Edelmetalle GmbH als Ort der Leistungserbringung.
Der Verkäufer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ware ausreichend versichert an die Van Goethem
Edelmetalle GmbH zugestellt wird, wobei die Van Goethem Edelmetalle GmbH den Erhalt der Ware
durch Einschreiben zu quittieren hat, da der Versender die Zustellung der Sendung zu belegen hat.
8.6 Je nach Zielort der Lieferung bzw. dem Übergabeort von Lieferungen, kann es zu
verschiedenen Transportmöglichkeiten kommen, die gemäß der versicherungstechnischen
Möglichkeiten auf den jeweiligen Ort abgestimmt sind.
9. Mangelhafte Ware, Mängelrüge:
9.1 Sollte sich eine Ware oder Leistung zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs als mangelhaft
erweisen, so sind diese Mängel durch die Van Goethem Edelmetalle GmbH unentgeltlich zu beheben.
Dies kann durch Nachbesserung, Neulieferung oder Neuerbringung erfolgen.
9.2 Der Vertragspartner hat der Van Goethem Edelmetalle GmbH die Möglichkeit der Nacherfüllung
(siehe 9.1) zu gewähren. Im Falle einer gescheiterten Nacherfüllung kann der Vertragspartner vom
Vertrag zurücktreten oder einer Minderung der ursprünglichen Vergütung (Schadenersatz) zustimmen.
Der Schadenersatz beschränkt sich hier auf die marktübliche Differenz zwischen dem ursprünglichen
Kaufpreis laut Vertrag und dem Wert der mangelhaften Ware zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
10. Eigentumsvorbehalt:
10.1 Alle Produkte, ob bereits geliefert oder gelagert sowie Dienstleistungen, bleiben bis zur
vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen im Eigentum der Van Goethem Edelmetalle GmbH.
10.2 Veräußerungen, Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder sonstige Verwendungen von
Waren und Dienstleistungen der Van Goethem Edelmetalle GmbH zu Gunsten Dritter ist vor der
vollständigen Bezahlung und der schriftlichen Zustimmung der Van Goethem Edelmetalle GmbH
hiermit untersagt. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändungen oder Sicherungsübereignungen,
hat der Vertragspartner auf das Eigentum, (dann Vorbehaltsware) der Van Goethem Edelmetalle
GmbH hinzuweisen, damit diese zur Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte befähigt ist. Sollte der Dritte
in diesem Zusammenhang dazu nicht in der Lage sein, so haftet der Vertragspartner für alle
außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten.
10.3 Jedwede Verarbeitung oder Veränderung der Waren erfolgt zu Gunsten der Van Goethem
Edelmetalle GmbH, ist umgehend schriftlich zu melden und zieht keinerlei Verpflichtung für die Van
Goethem Edelmetalle GmbH nach sich.
10.4 Der Vertragspartner verwahrt das Eigentum oder aber auch das Miteigentum der Van Goethem
Edelmetalle GmbH unentgeltlich.
11. Haftung, Schadenersatz:
11.1 Schadenersatzansprüche gegen die Van Goethem Edelmetalle GmbH sind ausgeschlossen,
sofern diese nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat oder eine vertragliche Hauptpflicht betroffen ist oder es sich um Personenschäden handelt.
12. Schlussbestimmungen:
12.1 Sämtliche Rechtsgeschäfte mit der Van Goethem Edelmetalle GmbH unterliegen
Österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Für Zwecke der Gerichtszuständigkeit gilt der Sitz der Van Goethem Edelmetalle GmbH als Erfüllungsort.
12.2 Eine etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen sowie von
Bestimmungen sonstiger Abmachungen beeinträchtigt alle übrigen Bestimmungen und
Vereinbarungen nicht, es sei denn, das Festhalten an diesen würde für eine Partei eine unzumutbare
Härte darstellen.
13. Salvatorische Klausel: Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGBs ganz oder teilweise als
unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung unwirksam
oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit dieser im
Ganzen hiervon unberührt.
AGB Verbraucherinformationen, Nutzungs- und Allgemeine Geschäftsbedingungen der Van Goethem Edelmetalle GmbH mit Sitz in Wien
Stand: 23. April 2019